(§ 12 Nr. 5 EStG lässt Vorrang des Werbungskostenabzugs unberührt – Systematisches Zusammenwirken der §§ 9 Abs. 1, 10 Abs. 1 Nr. 7, 12 EStG – Anforderungen an einen grundlegenden Systemwechsel im Einkommensteuerrecht – Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit)
(Werbungskostenabzug für Aufwendungen eines Erststudiums – Systematisches Zusammenwirken der §§ 9 Abs. 1, 10 Abs. 1 Nr. 7, 12 EStG – Anforderungen an einen grundlegenden Systemwechsel im Einkommensteuerrecht – Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit)
(Keine gesonderte Feststellung eines Verlustvortrags nach Ablauf der Festsetzungsfrist für die Vortragsjahre – Zweck des § 181 Abs. 5 AO – Keine Berufung auf Treu und Glauben nach unterlassenem Untätigkeitseinspruch)
Hälftige Erstattung von Überzahlungen bei Eheleuten – Vermutung eines doppelten Tilgungswillens – Keine Tilgungsbestimmung durch Angabe eines Erstattungskontos – Keine grundsätzliche Bedeutung