Internationale Zuständigkeit: Einheitlicher Gerichtsstand des Erfüllungsorts bei einer Klage auf Feststellung der Wirksamkeit eines Vertrages mit mehreren gleichrangigen in verschiedenen Vertragsstaaten zu erfüllenden Hauptpflichten
(Steuerneutrale Abspaltung eines Teilbetriebs nur bei Übertragung, nicht bei bloßer Vermietung sämtlicher wesentlicher Betriebsgrundlagen – Rückwirkungsfiktion des § 2 Abs. 1 UmwStG 1995 – Grundstück als wesentliche Betriebsgrundlage)