(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.02.2014 IX R 25/13 – Abgrenzung zwischen Nutzungsüberlassung und Veräußerung beim „Kaufvertrag“ über Salzabbaugerechtigkeiten)
Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; kein Abzug nachträglicher Schuldzinsen nach Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht