Termin der mündlichen Verhandlung: Terminsverlegung in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August bei besonderem Beschleunigungsbedarf wegen Verfahrensverschleppung
Unterhalt minderjähriger Kinder: Berücksichtigung des aus einer neuen Ehe resultierenden Splittingvorteils bei der Unterhaltsbemessung und der Leistungsfähigkeit bei eigenem Einkommen des neuen Ehegatten; Einsatz der Zahlbeträge im Mangelfall und Abänderung eines Versäumnisurteils