Abänderung einer Versorgungsausgleichsentscheidung nach Gesetzesänderung: Nachträgliche Berücksichtigung übersehener, verschwiegener oder vergessener Anrechte
Versorgungsausgleich: Folgen einer treuwidrigen Einwirkung auf ein ehezeitliches Versorgungsanrecht zur Schmälerung des Ausgleichswerts; Berücksichtigung erst nach Erlass der angefochtenen Entscheidung eingetretener Umstände im Rechtsbeschwerdeverfahren