Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in die Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG nach Ablauf eines Jahres (§ 93 Abs 2 S 5 BVerfGG)
Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Zweiwochenfrist des § 93 Abs 2 S 2 BVerfGG – mangelndes Verschulden an Versäumung der Frist des § 93 Abs 1 BVerfGG nicht dargelegt