(Keine Kindergeldberechtigung geduldeter Ausländer – Keine Anwendung der Vertrauensschutzregelung des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB X bei Rückforderung von Kindergeld)
Markenbeschwerdeverfahren – Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Erinnerungsgebühr – nicht aufklärbare Verzögerung im Zahlungsverkehr der Bank – Tatsachenvortrag erst im Beschwerdeverfahren – keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr