Lebens- und Rentenversicherungsvertrag: Richtlinienkonforme Auslegung der Altregelung über das Erlöschen eines Rücktritts- oder Widerrufsrechts ein Jahr nach Zahlung der ersten Versicherungsprämie auch bei Nichtbelehrung des Versicherungsnehmers; bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach rechtzeitigem Widerspruch