Beendigung des Konzessionsvertrages zwischen der Gemeinde und dem Stromnetzbetreiber: Pflicht zur Übereignung der Stromverteilungsanlage an das neue Energieversorgungsunternehmen; Übereignungsanspruch hinsichtlich gemischt genutzter Mittelspannungsleitungen; Ermessen der Regulierungsbehörde bei der Missbrauchsaufsicht – Stromnetz Homberg
(Krankenversicherung – Ermächtigung eines psychiatrischen Krankenhauses zur ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung – Zulassung nach § 108 SGB 5 als Voraussetzung)