Krankenversicherung – Kostenübernahme von allergendichten Matratzenkomplettumhüllungen bei Vorliegen einer Hausstaubmilbenallergie – Sicherung des Erfolgs einer allergologischen Krankenbehandlung
(Krankenversicherung – ambulante Behandlung im Krankenhaus – Eignung eines Krankenhauses – Berücksichtigung der vertragsärztlichen Versorgungssituation – keine drittschützende Wirkung von § 116b Abs 2 SGB 5 – Anfechtbarkeit des Bestimmungsbescheids durch Vertragsärzte nur bei Verletzung grundrechtlich geschützter Rechtspositionen – Zuständigkeit der für Rechtsstreite aus der allgemeinen Krankenversicherung errichteten Spruchkörper – Rechtswegzuständigkeit – Nichtvorlage beim Großen Senat)
Krankenversicherung – kein Anspruch auf Hautpflegemittel bei nicht nachgewiesenem Zusatznutzen gegenüber Kosmetika – krankheitsbedingt benötigte Mittel allein wegen Hilfebedürftigkeit – Sicherung des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums – sozialgerichtliches Verfahren – keine notwendige Beiladung des Gemeinsamen Bundesausschusses – Nichteinbeziehung von ausgeschlossenen Basistherapeutika bei Neurodermitis in den Kreis der verordnungsfähigen Arzneimittel – kein Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht
Krankenversicherung – Leistungsausschluss zur Behandlung einer erektilen Dysfunktion – keine Verletzung von Verfassungs- oder Völkerrecht – UN-konventionsrechtliches Diskriminierungsverbot entspricht dem verfassungsrechtlichen Benachteiligungsverbot
(Höhe der zulässigen Konzessionsabgabe “Wasser” – Gegenstand der richterlichen Vorlagepflicht nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG – Gleichheitssatz gilt auch im Verhältnis von Hoheitsträgern untereinander)
Versorgungsausgleich: Berechnung des Ausgleichsbetrags bei vorzeitigem Rentenbezug des ausgleichspflichtigen Ehegatten nach dem Ehezeitende; Berücksichtigung nachträglicher Umstände im Abänderungsverfahren
Vertragsärztliche Versorgung – Bindung der Ärzte einer fachgebiets- und versorgungsbereichsübergreifenden Gemeinschaftspraxis an die Grenzen des Fachgebiets und des Versorgungsbereichs auch bei der Vertretung der Partner