Keine Abziehbarkeit von Zahlungen des zum Versorgungsausgleich verpflichteten Ehegatten in Zusammenhang mit einer betrieblichen Altersversorgung als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen vor Inkrafttreten des AltEinkG – Sonderausgabenabzug nur im Rahmen des Höchstbetrags – Gewährung von rechtlichem Gehör bedeutet keine “Erhörung”