Versorgungsausgleich: Ausgleichsreife einer limitierten endgehaltsbezogenen Gesamtzusage; Entscheidung über die Abfindung für ein noch nicht ausgeglichenes Anrecht im Scheidungsverbund
(Veräußerungsrente oder Unterhaltsleistungen i.S.d. § 12 Nr. 2 EStG – Vertragsauslegung – schlüssige Darlegung einer Divergenzrüge – Rüge eines Verstoßes gegen den Inhalt der Akten )
Zahlungen aufgrund eines vor Eintritt des Erbfalls erklärten Erb- und/oder Pflichtteilsverzichts sind nicht einkommensteuerbar – Bindung an die Würdigung des FG