Nichtannahmebeschluss: Substantiierungsanforderungen (§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) bei Rüge einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Unterlassen einer Vorlage an den EuGH – hier: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bzgl unionsrechtlicher Staatshaftungsansprüche bei unzureichend substantiierter Beschwerdebegründung
Eignungsmangel eines Notarbewerbers: Beurkundungen des Notariatsverwalters unter Überschreitung der Dreimonatsfrist; Prüfungsmaßstab für die Eignungsbeurteilung im Bewerbungsverfahren
Geschmacksmusterbeschwerdeverfahren – “Darstellung einer Moschee auf einem weißen Hintergrund, eingebettet in einem roten Kreis, der von einem roten Strich diagonal durchkreuzt wird” – Berücksichtigung des Grundsrechts auf Religionsfreiheit – religiöse Anstößigkeit – Verstoß gegen die guten Sitten
Nichtannahmebeschluss: Zu den Folgen einer Verletzung der Belehrungspflicht nach Art 36 Abs 1 KonsÜbk Wien – Anwendbarkeit der Abwägungslehre des BGH auch bei Verstoß gegen Belehrungspflicht – kein zwingendes Beweisverwertungsverbot – hier zudem keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Unterlassen einer Divergenzvorlage gem § 132 Abs 2 GVG