Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Sachverhaltsaufklärung bei Entscheidung über Bewährungswiderruf (§ 56f Abs 1 S 1 StGB) verletzt Betroffenen in Grundrechten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 104 Abs 1 S 2 GG
Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionsbegründungsfrist im Strafverfahren: Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses