Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde kann nicht als „Popularklage“ erhoben werden – Zulässigkeit setzt eigene, gegenwärtige und unmittelbare Betroffenheit des Beschwerdeführers voraus – hier: Beschwerde gegen Verletzung staatlicher Schutzpflichten durch „weitgehende Untätigkeit“ bzgl Bewohnern von Pflegeheimen
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Koalitionsfreiheit (Art 9 Abs 3 GG) durch Kontakt- und Unterstützungsverbot des Verteidigungsministeriums – betroffener Verein nicht in koalitionsspezifischer Betätigungsfreiheit beeinträchtigt