Zustimmungsgesetz zum ESM-Vertrag sowie zum Fiskalpakt (SKS-Vertrag) mit Art 38 Abs 1 S 1 GG, Art 20 Abs 1, Abs 2 GG, Art 79 Abs 3 GG vereinbar – Haushaltsautonomie des Bundestages nicht beeinträchtigt – Erfüllung von Kapitalabrufen muss haushaltsrechtlich durchgehend sichergestellt sein – Verfassungsbeschwerden und Antrag im Organstreitverfahren in Bezug auf Europäischen Stabilitätsmechanismus teils unzulässig, iÜ unbegründet
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.02.2014 IX R 25/13 – Abgrenzung zwischen Nutzungsüberlassung und Veräußerung beim “Kaufvertrag” über Salzabbaugerechtigkeiten)