Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 20 Abs 2 Nr 1 HSchulG TH 2007 mit Art 5 Abs 3 GG iVm Art 3 Abs 1 GG – Zuordnung eines außerplanmäßigen Professors zur Gruppe der Hochschullehrer bzw der wissenschaftlichen Mitarbeiter – Unzureichende Auseinandersetzung mit einschlägiger Rspr des BVerfG und der Verwaltungsgerichte – Unzureichend begründeter Ausschluss verfassungskonformer Auslegungsalternativen der vorgelegten Vorschrift
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung eines wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Richters an verwaltungsgerichtlicher Entscheidung