Abschiebehaftverfahren: Zeitpunkt des Vorliegens eines förmlichen Asylantrages bei Protokollierung eines Asylgesuchs bei der Einreise aus einem EU-Mitgliedstaat; Aufrechterhaltung einer Haft zur Sicherung der Zurückschiebung über den Zeitpunkt einer unterstellten Asylantragstellung hinaus