Bestimmungen des GenTG (F: 05.04.2008) über die Begriffsbestimmungen „gentechnisch veränderter Organismus“ und „Inverkehrbringen“ (§ 3 Nr 3 u 6 GenTG), über das Standortregister (§ 16a GenTG), über den Umgang mit in Verkehr gebrachten Produkten (§ 16b GenTG)und über die Ansprüche bei Nutzungsbeeinträchtigungen (§ 36a GenTG) mit dem GG vereinbar – umfassende Zuständigkeit des Gesetzgebers zur Regelung des Rechts der Gentechnik aus Art 74 Abs 1 Nr 26 Alt 2 GG – Auftrag zum Schutz der natürliche Lebensgrundlagen – Eignung des Standortregisters, Transparenz herzustellen und die Koexistenz konventioneller, ökologischer und gentechnisch unterstützter Produktionsmethoden sowie die gesellschaftliche Befriedung zu fördern – das private Nachbarrrecht ergänzender Ausgleich widerstreitender Interessen in Fällen, in denen durch den Einsatz von Gentechnik Nutzungsbeeinträchtigung entstehen
Keine konkludente Anmeldung zur vorübergehenden Verwendung für ein im Zollgebiet der Gemeinschaft zu verkaufendes Beförderungsmittel – Maßgeblichkeit der tatsächlichen Verwendungsabsicht
Wirksamkeit einer Formularklausel über das dem Vermieter eingeräumte Recht zur Übertragung seiner vertraglichen Stellung als Vermieter von Gewerberäumen auf eine andere Person