Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Beschleunigungsgebot sowie zur richterlichen Sachaufklärungspflicht in Jugendstrafsachen – verzögerte Ladung eines zu einer Jugendstrafe verurteilten Heranwachsenden zum Haftantritt (hier: ca zwei Jahre nach Rechtskraft des Strafurteils) verletzt Betroffenen in Grundrechten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG – unzureichende instanzgerichtliche Prüfung der Ursachen der Verfahrensverzögerung
Insolvenzanfechtung: Zurechnung des Wissens des Sachbearbeiters einer mit der Vollstreckung des Anspruchs einer Behörde oder eines Sozialversicherungsträgers beauftragten anderen Behörde