Markenbeschwerdeverfahren – “Bildmarke mit verschiedenen Farben” – Einverständnis der Anmelderin mit dem Vorschlag der Markenstelle für eine Neufassung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses im Beschwerdeverfahren – Waren- und Dienstleistungsverzeichnis genügt dem Bestimmtheitsgebot und dem Klassifizierungserfordernis – Zurückverweisung an das DPMA
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Abweichung des Inhalts des Versicherungsscheins vom Inhalt des Versicherungsantrags zugunsten des Versicherungsnehmers