Betreuungsverfahren: Pflicht zur persönlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren bei erstmals geäußertem Vorschlag des Betroffenen hinsichtlich der Bestellung eines bestimmten Betreuers; Bindung des Gerichts an den Vorschlag des Betroffenen
Zu den Anforderungen der Freiheit von Wissenschaft und Forschung an die Regelungen des Binnenverhältnisses der Hochschulorgane – §§ 90 und 91 des Hamburgischen Hochschulgesetzes teilweise verfassungswidrig