(Gebührenverzicht zugunsten von Mitarbeitern eines Vertriebspartners kein Arbeitslohn – Voraussetzungen für Überzeugungsbildung i.S. des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO)
(Geldwerter Vorteil aus der Veräußerung von Wandeldarlehen – BFH ist bei Anhängigkeit der Sache in der Rechtsmittelinstanz für die Berichtigung des FG-Urteils nach § 107 FGO zuständig)
(Geldwerter Vorteil bei günstigerem Versicherungstarif: Bewertung von Einnahmen bei einem Gewerbetreibenden – Typisierende Bewertung des geldwerten Vorteils eines zinsgünstigen Arbeitgeberdarlehens – Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Anwendungsbereichs von § 8 Abs. 3 EStG – Dualismus der Einkünfteermittlung – Keine Geltendmachung einer willkürlichen Ungleichbehandlung anhand einer einzelnen Norm – Teilwert als Substanzwert – Entnahmen bei Selbständigen und Sachbezüge bei Arbeitnehmern)
(Vorteil aus unentgeltlicher Verpflegung an Bord eines Flusskreuzfahrtschiffes ausnahmsweise kein Arbeitslohn – Anwendung der Bewertungsregelung des § 8 Abs. 3 EStG – Umfang der Prüfung des angefochtenen FG-Urteils durch den BFH im Revisionsverfahren)
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsmäßigkeit der Wasserentnahmegebühren nach §§ 47ff WasG ND – Insbesondere zur Rechtfertigung der Gebührenhöhe durch verfolgte Abgabenzwecke sowie zur Beachtung des Grundsatzes der Normenklarheit bzgl dieser Zwecksetzung