Verwerfung (A-limine-Abweisung) von Anträgen im Organstreitverfahren – Zur Relevanz des Verkündungszeitpunktes eines Gesetzes für Frist des § 64 Abs 3 BVerfGG – keine gesetzgeberische Pflicht gegenüber politischen Parteien zur Ausgestaltung des Rechtswegs gem Art 19 Abs 4 S 2 GG
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Keine Untersagung der Ratifizierung des ESM-Vertrages bis zur Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Pringle (C-370/12) – Anträge insoweit von vornherein unzulässig – zudem keine Unanwendbarerklärung der EUV 1176/2011 – insoweit Dringlichkeit der Anordnung nicht hinreichend dargelegt
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität einer gegen kommunalwahlrechtliche Entscheidungen gerichteten Verfassungsbeschwerde – zweistufiges landesrechtliches Wahlprüfungsverfahren (hier: §§ 39 ff KomWG NW 1998) als vorrangige Rechtsschutzmöglichkeit – zudem Unzulässigkeit mangels eines als verletzt rügefähigen Grundrechts unzulässig – keine unmittelbare Anwendung der Wahlrechtsgrundsätze § 38 GG auf Kommunalwahlen – normunmittelbare Verfassungsbeschwerde ebenfalls unzulässig
Mandatszuteilung bei Bundestagswahlen – Verfassungswidrigkeit von § 6 Abs 1 S 1, Abs 2a, Abs 5 des Bundeswahlgesetzes (juris: BWahlG) idF der Neuregelung vom 25.11.2011 – Verletzung der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien durch möglichen Effekt des negativen Stimmgewichts aufgrund § 6 Abs 1 S 1 BWahlG – Zuteilung von Zusatzmandaten gem § 6 Abs 2a BWahlG verursacht ungerechtfertigte Abweichung von Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen – Zum Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl – Verletzung der Chancengleichheit bei Entstehung von Überhangmandaten (§ 6 Abs 5 BWahlG) im Umfang der Hälfte der für die Bildung einer Bundestagsfraktion erforderlichen Zahl von Abgeordneten – iÜ keine verfassungsrechtlichen Bedenken (§ 6 Abs 3, Abs 4 S 4 BWahlG) – Nichtigkeit von § 6 Abs 1 S 1, Abs 2a BWahlG – § 6 Abs 5 BWahlG mit GG unvereinbar und bis auf Weiteres unanwendbar
Verfassungswidrigkeit von § 12 Abs 2 S 1 BWahlG idF vom 17.03.2008 (Erfordernis eines früheren dreimonatigen Aufenthalts im Bundesgebiet für aktive Wahlberechtigung Auslandsdeutscher) – jedoch keine Ungültigkeit der Bundestagswahl 2009 – Anforderungen an die Einschränkung des Grundsatzes der Allgemeinheit der Wahl gem § 38 Abs 1 S 1 GG – Sicherung der Kommunikationsfunktion der Wahl als möglicher Rechtfertigungsgrund für Differenzierung im aktiven Wahlrecht – § 12 Abs 2 S 1 BWahlG zur Sicherung der Kommunikationsfunktion jedoch nicht geeignet – Abweichende Meinung: Senatsentscheidung als überraschende Abweichung von bisheriger stRspr – Mindestmaß an realer Verbindung zu Bundesrepublik als Rechtfertigung der Erforderlichkeit des Voraufenthalts – Verantwortungszusammenhang statt Kommunikationszusammenhang grundlegend für Sinn demokratischer Wahlen – Dilemma der gesetzlichen Typisierungsansätze – Kommunikationszusammenhang als konsistente Rechtfertigung von Wahlrechtsbeschränkungen ungeeignet, historischer Zusammenhang mit Senatsentscheidung zu Ausländerwahlrecht