(Prüfung des Prozesskostenhilfeanspruchs – Hinreichende Aussicht auf Erfolg i.S.v. § 142 FGO i.V.m. § 114 ZPO – Kindergeld: Übergangszeit zwischen Berufsausbildung und Wehrdienst bei noch nicht volljährigem Kind)
Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und gesetzlichem Wehrdienst – Zum zeitlichen Umfang der Prüfung der Kindergeldansprüche durch das FG – Ablaufhemmung bei Kindergeldansprüchen – Wehrdienst keine Berufsausbildung – kindesbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit der Eltern – Gesetzesauslegung durch Analogie