(Erstattungsanspruch des Rentenversicherungsträgers – Wechsel des DO-Angestellten einer Krankenkasse zu Rentenversicherungsträger anlässlich Übergang der Betriebsprüfung – anteilige Übernahme von beamtenrechtlichen Versorgungslasten seitens der Krankenkasse nach § 28p Abs 11 S 2 SGB 4)