Grundsätzliche Bedeutung: Gastronomiebetrieb als Zweckbetrieb – Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb bei mehreren Ausbildungseinrichtungen einer gemeinnützigen Körperschaft
Auseinandersetzung einer Freiberuflersozietät: Teilung der Sachwerte verbunden mit der Möglichkeit der Werbung um bisherige Mandate der Gesellschaft und zusätzlicher Anspruch auf Abfindung für den sog. Goodwill