Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – “Wiener Griessler” – Antrag auf Verlängerung der Frist zur Stellungnahme auf die Mitteilung des erhobenen Löschungsantrags kann nicht als Widerspruch ausgelegt werden – Verfahrensvoraussetzung für die Durchführung eines Löschungsverfahrens – Voraussetzung des fristgerechten Widerspruchs – Fehlen stellt Verfahrenshindernis dar – Rechtsfolge ist die Löschung der Marke – Widerspruchsfrist ist gesetzliche Ausschlussfrist
Markenbeschwerdeverfahren – “DURU (Wort-Bild-Marke, IR-Marke)/dura” – zur Einrede der Nichtbenutzung: keine Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung – zur Hinweispflicht des Gerichts – zur Kostenauferlegung