(Krankenversicherung – Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System – Ausschluss einer Fallzusammenführung bei Wiederaufnahme nach Ablauf von 30 Kalendertagen ab der Erstaufnahme und medizinisch nicht gebotener Wiederaufnahme innerhalb der Frist – Aufrechnung öffentlich-rechtlicher Forderungen gem §§ 387ff BGB)
Nichtannahmebeschluss: Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung von PKH für auf § 580 Nr 7 Buchst b ZPO gestützte Restitutionsklage nach Entscheidung des EGMR, in der eine Konventionsverletzung festgestellt worden war – Zur Bedeutung der EMRK (juris: MRK) und der Entscheidungen des EGMR für die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts – Sowie zu den Anforderungen der Gewährleistung von Rechtsschutzgleichheit an die Auslegung und Anwendung der Vorschriften über die Gewährung von PKH – hier: Verfassungsbeschwerde teils bereits unzulässig – im Übrigen jedenfalls keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG
Krankenversicherung – Krankenhausleistung – Abrechnung – Vorliegen von Komplikationen bei Wiederaufnahme innerhalb der oberen Grenzverweildauer – Nebenwirkungen von Medikamenten – Chemotherapie – Fallzusammenführung nur bei Zusammenhang mit der durchgeführten Krankenhausbehandlung – Auslegung der Begrifflichkeiten in Abrechnungsbestimmungen