Markenbeschwerdeverfahren – „weißes Kreuz auf blauem Grund im abgerundeten Rechteck (Bildmarke)“ – keine Nachahmung eines Hoheitszeichens – fehlende Unterscheidungskraft
Markenbeschwerdeverfahren – „EAST TOWN DRAGONS Schwerin (Wort-Bild-Marke)/EAST TOWN DRAGONS Schwerin“ – zur Unzulässigkeit des Widerrufs – erforderliche Angaben zur Identifizierung des Widersprechenden und des Widerspruchszeichens fehlen – Unklarheit, auf welche Kennzeichenart sich der Widerspruchs stützt – Benutzungskennzeichen oder geschäftliche Bezeichnung – zur Kostenauferlegung