Markenbeschwerdeverfahren – „Kuschelmonster/Monster/MONSTER (Unionsmarke)/MONSTER (Unionsmarke)/Monster“ – zur Einrede mangelnder Benutzung – zur Veränderung des kennzeichnenden Charakters der Marke durch Hinzufügung eines Wortes – zur Kennzeichnungskraft – nur die Benutzung eines Kennzeichens über längere Zeit und intensiv am Markt rechtfertigt das Zuerkennen eines erweiterten Schutzumfangs – Warenähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne – keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt einer Markenserie – kein Sonderschutz bekannter Marken
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „ALPHA PLUS PROFILE“ – zur Feststellungslast für das Vorliegen eines absoluten Schutzhindernisses – keine bösgläubige Markenanmeldung