Nichtannahmebeschluss: Mangels Vorliegens von Annahmegründen erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der nach § 20 Abs 3 S 1 iVm § 20 Abs 2 Halbs 1 SGB festzusetzenden Höhe der Regelleistung für nicht dauernd getrennt lebende Ehegatten im Zeitraum vom 01.01.2005 bis 30.06.2005
(Sozialhilfe – Grundsicherung bei Erwerbsminderung – kein Einkommenseinsatz – Ausbildungsgeld im Berufsbildungsbereich der WfbM – keine zweckbestimmte Leistung iS § 83 SGB 12 – Absetzung des Ausbildungsgeldes gem § 82 Abs 3 S 3 SGB 12 – kein Einkommenseinsatz und keine abweichende Festlegung des Regelbedarfs wegen kostenlosem Mittagessen in WfbM – Anspruch auf Eckregelsatz des Haushaltsvorstandes trotz Zusammenleben mit Mutter – verfassungskonforme Auslegung)
(Absenkung des Arbeitslosengeld II – Arbeitgeberkündigung wegen arbeitsvertragswidrigen Verhaltens während des Leistungsbezuges nach SGB 2 – Anwendung des § 31 Abs 1 SGB 2 oder § 31 Abs 4 Nr 3 Buchst b SGB 2)