Versuch der besonders schweren räuberischen Erpressung: Beginn der Tatausführung bei Vorbehalten des Täters bezüglich der Durchführung des Tatvorhabens
Garantenstellung aus vorangegangenem Tun: Beihilfe zu einem Banküberfall nach Tataufgabe durch den vorgesehenen Haupttäter und Durchführung der Tat durch den Fahrer des Fluchtautos