Faktisches Abstandnehmen vom Eintretenlassen der Folgerungen eines realisierten Sachverhalts als rückwirkendes Ereignis – Zustimmung zu abweichender Gewinnverteilung bei KG durch Duldung – Vererblichkeit von Kommanditanteilen – Klagebefugnis – Kostenentscheidung
Nichtannahmebeschluss: Zur Abwägung zwischen Presse- und Meinungsfreiheit einerseits und dem Schutz geistigen Eigentums andererseits hinsichtlich Unterlassungsansprüchen bzgl der Berichterstattung über Kopierschutzsoftware (“AnyDVD”) – hier: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen BGH-Entscheidung zur Versagung von Unterlassungsansprüchen im “AnyDVD”-Verfahren
Arbeitslosengeld II – Angemessenheit der Unterkunftskosten – Ablehnung der Übernahme der Auszugsrenovierungskosten – Notwendigkeit der Einleitung eines Kostensenkungsverfahren – weitere Pflichten des Grundsicherungsträgers – keine Rechtskraftwirkung des sozialgerichtlichen Urteils gegenüber dem Vermieter – Nebenintervention oder Streitverkündung im Zivilprozess zwischen Mieter und Vermieter
Vorabentscheidung zur internationalen Zuständigkeit innerhalb der EU: Zuständigkeit für Klage auf Rückzahlung rechtsgrundlos geleisteter Wiedergutmachungsbeträge einer staatlichen Stelle im Zusammenhang mit dem NS-Regime; Klage gegen mehrere Personen mit Wohnsitzen in verschiedenen Mitgliedsstaaten; Klage gegen Personen mit Wohnsitz außerhalb der europäischen Union
Nichtannahmebeschluss: Zum Verhältnis zwischen der Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) und dem eigentumsrechtlich geschützten Urheberrecht (Art 14 Abs 1 S 1 GG) – hier: Wiedergabe bildlicher Werke in Online-Archiv einer Tageszeitung – keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Auslegung und Anwendung des § 50 UrhG in angegriffenem Urteil
Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit eines anderen Verfahrens: Prüfung der Voraussetzungen einer Beteiligung des beklagten Schädigers am Sozialverwaltungsverfahren
(Eröffnung des Finanzrechtswegs im Streit um allgemeine Einsicht in Vollstreckungsakten durch den Insolvenzverwalter – Auskunftsanspruch nach § 4 HmbIFG)