Krankenversicherung – Apheresebehandlung – Zugehörigkeit zum Leistungskatalog der GKV unter einschränkenden Voraussetzungen – Verweisung des Versicherten auf System der zugelassenen Leistungserbringer zu Klärung der Leistungsgewährung
Kein Steuererlass bei späterer Rechtsprechungsänderung – Voraussetzungen der Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide auf Grundlage der Rechtsprechung des EuGH sind geklärt