Anwaltsnotariat: Schutzwürdigkeit des Vertrauens der anwaltlichen Bewerber in die Erheblichkeit der nach Maßgabe der bisherigen Rechtslage erworbenen Qualifikationen
Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Bank- und Kapitalmarktrecht: Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet des Zahlungsverkehrs