(Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Gegenständen – Maßgeblichkeit der Jahressteuererklärung – Herstellung eines Gebäudes – Verhältnis von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahressteuerfestsetzung – Keine allgemeine Bindungswirkung von Verwaltungsvorschriften – Anwendbarkeit des § 127 FGO)