Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Prozeßbevollmächtigter, Berufungsverfahren, Oberlandesgerichte, Berufungskläger, Berufungsbeklagte, Streitwert, Beschlusstenor

Aktenzeichen  19 U 793/18

Datum:
4.3.2019
Fundstelle:
WuB – 2019, 546
Gerichtsart:
OLG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
ZPO § 516 Abs. 3

 

Leitsatz

Verfahrensgang

19 U 793/18 2019-02-06 Vfg OLGMUENCHEN OLG München

Tenor

1. Die beklagte Partei ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
2. Die beklagte Partei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 4.755,00 € festgesetzt.

Gründe

Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.
München, 04.03.2019


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