Modernisierung der genossenschaftlichen Rechtsform
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Genossenschaftsrechts vorgelegt, um die etablierte Rechtsform zielgerichtet zu stärken und an moderne Anforderungen anzupassen. Die genossenschaftliche Unternehmensform ist in Deutschland mit über 7.000 Genossenschaften und mehr als 22 Millionen Mitgliedern in zahlreichen Wirtschaftsbranchen tief verankert. Der vorgelegte Entwurf greift Vereinbarungen aus der Koalitionsvereinbarung auf und setzt gescheiterte Gesetzgebungsarbeiten aus der vorherigen Wahlperiode fort. Das Vorhaben verfolgt das Ziel, administrative Hürden abzubauen, Gründungsverfahren spürbar zu beschleunigen und die Digitalisierung im Vereins- und Wirtschaftsleben rechtssicher abzubilden.
Fokus auf Digitalisierung und entlastende Verfahren
Ein zentraler Schwerpunkt der Reform liegt in der konsequenten Verankerung digitaler Prozesse. Die vorgesehenen Neuregelungen ermöglichen den breiten Einsatz der Textform im Genossenschaftsrecht. Zudem werden rechtliche Voraussetzungen geschaffen, um virtuelle Sitzungen sowie elektronische Beschlussfassungen rechtssicher durchzuführen. Auch die Information der Mitglieder soll in Zukunft verstärkt über digitale Kanäle abgewickelt werden können. Diese Maßnahmen sollen den bürokratischen Aufwand verringern. Nach Schätzungen wird die Wirtschaft durch die Verringerung von Informationspflichten um über eine halbe Million Euro jährlich entlastet.
Flexiblere Rahmenbedingungen und Beschleunigung der Gründung
Um die Attraktivität der Genossenschaft weiter zu erhöhen, enthält der Entwurf praxisnahe Anpassungen. Dazu gehören Regelungen zum zeitweisen Ruhen von Vorstandsmandaten im Falle von Mutterschutz, Elternzeit, Pflege oder Krankheit. In Bezug auf die wirtschaftliche Haftung sieht der Entwurf vor, dass eine Nachschusspflicht künftig nur noch dann besteht, wenn diese ausdrücklich in der Satzung vereinbart wurde. Zudem soll das Gründungsverfahren erheblich beschleunigt werden. Hierzu sind der Aufbau einer zentralen Datenbank für zuständige Prüfungsverbände, die Einführung von Regelfristen bei Eintragungsverfahren sowie eine weitgehende Standardisierung der erforderlichen Gründungsgutachten vorgesehen.
Schutz vor Missbrauch und klare Grenzen für Investoren
Neben den Erleichterungen umfasst die Gesetzesreform auch Maßnahmen zur Verhinderung unseriöser Geschäftsmodelle. Gesetzlich wird verankert, dass die reine Kapitalanlage kein zulässiger Förderzweck einer Genossenschaft sein kann. Damit wird betont, dass Genossenschaften vorrangig dem wirtschaftlichen oder sozialen Nutzen ihrer Mitglieder dienen müssen. Um eine Übernahme durch reine Finanzinvestoren zu vermeiden, wird der Anteil investierender Mitglieder gesetzlich auf maximal 50 Prozent begrenzt. Begleitend dazu werden Informationspflichten der Prüfungsverbände ausgeweitet und Instrumente der staatlichen Aufsicht gestärkt.
Parlamentarischer Zeitplan und Reaktionen
Der Entwurf wurde im Deutschen Bundestag in erster Lesung beraten und an die federführenden Fachausschüsse überwiesen. Während die Grundausrichtung der Reform weitgehend begrüßt wird, gibt es aus der Praxis und von Verbänden Kritik an einzelnen Detailregelungen. Insbesondere die starre Obergrenze für investierende Mitglieder sowie Regelungen zu Stimmrechten stehen in der Diskussion. Das Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelungen ist für den Beginn des Jahres 2027 geplant.
Ein Newsbeitrag der Redaktion (CB)


