Der Streitwert, ist der Wert des Gegenstandes, um den gestritten wird und gilt als Berechnungsgrundlage für die Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren. Wird um ein Schmuckstück im Wert von 700€ gestritten, ist der Streitwert 700€.
Der Streitwert, ist der Wert des Gegenstandes, um den gestritten wird und gilt als Berechnungsgrundlage für die Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren. Wird um ein Schmuckstück im Wert von 700€ gestritten, ist der Streitwert 700€.