Was ist die Prozesskostenhilfe?

Sind Sie nicht in der Lage die Kosten eines Prozesses selbst zu tragen, so können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden: Als Antragsteller können Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten einer Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung muss außerdem hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten und darf nicht mutwillig erscheinen.

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