Um eine Scheidung möglich zu machen, ist das Trennungsjahr obligatorisch. Das bedeutet, dass das sich scheidende Ehepaar ein Jahr lang „getrennt leben“ muss, was aber auch innerhalb einer Wohnung passieren kann, insofern es zu einer strikten Trennung von „Tisch und Bett“ kommt. Das heißt jeder Ehepartner muss in einem eigenen Bett schlafen und sich selbst versorgen. Nach Ablauf des Trennungsjahres muss von einem Rechtsanwalt der Antrag auf Scheidung beim zuständigen Familiengericht erfolgen. Weiterführende Infos finden Sie in unserem Ratgeber.