Nein. Da die gesetzlichen Gebühren von Rechtsanwälten nicht durch Honorarvereinbarungen unterschritten werden dürfen, kann es nicht günstiger werden als bei einer Abrechnung nach gesetzlichem Gebührenrecht. Ein Rechtsanwalt darf bei Mandatsübernahme aber auf eine Honorarvereinbarung bestehen, wenn der Streitwert im Vergleich zu seiner Tätigkeit unverhältnismäßig gering ist.