IT- und Medienrecht
Zwangsvollstreckung aus Rundfunkgebührenbescheiden in Baden-Württemberg: Inhaltliche Anforderungen an das Vollstreckungsersuchen der Landesrundfunkanstalt; Kostenentscheidung im Rechtsbehelfsverfahren
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Zwangsvollstreckung aus Rundfunkgebührenbescheiden in Baden-Württemberg: Inhaltliche Anforderungen an das Vollstreckungsersuchen der Landesrundfunkanstalt; Kostenentscheidung im Rechtsbehelfsverfahren
Vertrag über die häusliche Intensiv- und Behandlungspflege eines schwerstbehinderten Kindes mit einem ambulanten Pflegedienst: Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche eines privat versicherten Auftraggebers bzw. seiner privaten Krankenversicherung wegen der Erbringung von Pflegeleistungen durch Mitarbeiter ohne vertraglich vereinbarte Qualifikation
Wettbewerbsverstoß: Anwendbarkeit der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken für Straftatbestände nach dem Embryonenschutzgesetz; strafrechtliches und berufsrechtliches Verbot der Eizellspende als Marktverhaltensregelung; Unlauterkeit von Verstößen gegen außerwettbewerbsrechtliche Normen – Eizellspende
Verteilungsplan der GEMA im Bereich U-Musik: Wirksamkeit der Nettoeinzelverrechnung für Werkaufführungen ohne allgemeine Marktnachfrage; Einnahmenermittlung nach der Kollektivverrechnung bei unwirksamer Nettoeinzelverrechnung; Leistungsbestimmungsrecht der GEMA – Allgemeine Marktnachfrage
Entschädigungsverfahren wegen überlanger Verfahrensdauer: Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil; verfahrensfehlerhafter Erlass eines zweiten Versäumnisurteils im vorsorglich für den Fall des Einspruchs gegen ein erstes Versäumnisurteil bestimmten Termin
Berichtigung eines Schreibversehens im Tenor eines Kammerbeschlusses
Nichtannahmebeschluss: Geldentschädigung wegen immaterieller Schäden durch rechtswidrige Umstände einer Freiheitsentziehung nur bei hinreichender Schwere der Rechtsverletzung
Stattgebender Kammerbeschluss: Mithaftung des getrennt lebenden Ehegatten unter Missachtung von § 1357 Abs 3 BGB verletzt Art 3 Abs 1 GG (Willkürverbot) sowie Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör gem Art 103 Abs 1 GG