Arbeitsrecht
4 AZR 243/14
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4 AZR 243/14
Auslegung einer Bezugnahmeregelung – Gleichstellungsabrede
Auslegung einer Bezugnahmeregelung – Gleichstellungsabrede
Außerordentliche Kündigung – Betriebsratsmitglied – Tätigkeit Einigungsstellenbeisitzer in anderen Betrieben des Arbeitgebers – nicht genehmigte Nebentätigkeit
Gewerberaummietvertrag: Wegfall eines Mietminderungsrechts wegen unberechtigter Verweigerung von Mängelbeseitigungsmaßnahmen durch Verhinderung von Erhaltungsmaßnahmen; Ersatzfähigkeit von Aufwendungen des Mieters für Erhaltungsmaßnahmen und eines Umsatzausfalls; Kündigung wegen eines erheblichen Mietrückstands bei Zahlungsverzug mit einer Monatsmiete oder weniger
Pflichtteilsanspruch: Bemessung des Werts der nachlassgegenständlichen Miteigentumshälfte an einem Hausgrundstück
Betreuungssache: Unwirksamkeit der Bekanntgabe eines anfechtbaren Beschlusses über eine Erweiterung der Betreueraufgaben bei unterbliebener Zustellung
Pauschaler Zugewinnausgleich im Todesfall bei Zusammentreffen von deutschem Güterrecht und griechischem Erbstatut