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Arbeitsrecht

Pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen verletzt Glaubens- und Bekenntnisfreiheit – Verbot religiöser Bekundungen setzt konkrete Gefahr für Schulfrieden bzw für staatliche Neutralität voraus – Untersagung religiöser Bekundungen durch Lehrkräfte muss grds unterschiedslos erfolgen – Nichtigkeit von § 57 Abs 4 S 3 SchulG wg Verletzung von Art 3 Abs 3 S 1 GG iVm Art 33 Abs 3 GG – Einschränkende Auslegung von § 57 Abs 4 S 1, S 2, § 58 S 2 SchulG NW erforderlich – Abweichende Meinung: §§ 57 Abs 4 S 1 bis 3 SchulG NW grdsl nicht zu beanstanden