Europarecht
Wirtschaftlichkeitsprüfung – Heilmittelregress – Grundsatz Beratung vor Regress erfasst nur am 31.12.2011 noch nicht abgeschlossene Prüfverfahren mit Entscheidungen des Beschwerdeausschusses nach dem 25.10.2012 – erstmalige Überschreitung des Richtgrößenvolumens um mehr als 25 vH – keine Berufung der Krankenkassen auf die unzulässige echte Rückwirkung einer Norm

