Steuerrecht
(Rückwirkende Anwendung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG i.d.F. des JStG 2007; keine Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung)
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(Rückwirkende Anwendung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG i.d.F. des JStG 2007; keine Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung)
(Rückwirkende Anwendung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG i.d.F. des JStG 2007; keine Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung)
Verspätete Telefaxübermittlung einer Beschwerdebegründungsschrift
Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags gegenüber einer Sozietät – Substantiierung des Beweisantritts – Absehen von Zeugeneinvernahme
Verstoß gegen Denkgesetze als Rechtsanwendungsfehler – gesondertes und einheitliches Feststellungsverfahren
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17.7.2014 VI R 2/12 und VI R 8/12 – Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten – rückwirkende Geltung der Neuregelung des Abzugs von Berufsausbildungskosten)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17.7.2014 VI R 2/12 und VI R 8/12 – Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten – rückwirkende Geltung der Neuregelung des Abzugs von Berufsausbildungskosten)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17.7.2014 VI R 2/12 und VI R 8/12 – Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten – rückwirkende Geltung der Neuregelung des Abzugs von Berufsausbildungskosten)