Arbeitsrecht
Einsichtsrecht in Bruttoentgeltlisten
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Einsichtsrecht in Bruttoentgeltlisten
Tarifzuständigkeit – betriebsverfassungsrechtliche Normen – Arbeitszeit des fliegenden Personals
Betriebsrat – allgemeine Beurteilungsgrundsätze – Überprüfbarkeit eines Einigungsstellenspruchs
Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank im Wertpapiergeschäft: Inhaltskontrolle für eine Behaltensklausel für Vertriebsvergütungen
Schadensersatzklage wegen der Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung durch den Geschäftsführer einer insolventen GmbH: Grundsätze der tatrichterlichen Pflicht zur Ermittlung ausländischen Rechts nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die Gesellschaft in England
Auskunftsrecht des Aktionärs in der Hauptversammlung: Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die Sachverhaltsfeststellung des Beschwerdegerichts; Auskunftsverweigerungsrecht des Vorstands bei nicht unerheblichem Nachteil für die Gesellschaft; Auskunftserzwingung bei unterbliebener Aufnahme der Auskunftsverweigerungsgründe in die Verhandlungsniederschrift
Partielle Nichtigkeit der Regelungen über den Ausschluss von Rechtsanwalts- und Patentanwalts-GmbHs mit Doppelzulassung (§ 59e Abs 2 S 1, § 59f Abs 1 BRAO; § 52e Abs 2 S 1, § 52f Abs 1 S 1 PatAnwO) – Verletzung der Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) – mangelnde Verhältnismäßigkeit, da Beschränkungen der Berufsausübung zur Erreichung des Gesetzeszwecks nicht erforderlich – Gegenstandswertfestsetzung
Aussetzung der Verfahren und Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union: Vereinbarkeit des Beschlusses des EZB-Rates vom 06.09.2012 über Technical features of Outright Monetary Transactions (OMT) mit Art 119, 123, 127 AEUV, Art 17 bis 24 des Protokolls über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (juris: ESZB/EZBSaProt) – hilfsweise Vorlagefragen zur Auslegung der Art 119, 123, 127 AEUV, Art 17 bis 24 ESZB/EZBSaProt – abweichende Meinungen der Richterin Lübbe-Wolff und des Richters Gerhardt: Verfassungsbeschwerden und Organklage unzulässig