Erbrecht
Grundbuchsache: Voraussetzungen der Löschung eines Nacherbenvermerks
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Grundbuchsache: Voraussetzungen der Löschung eines Nacherbenvermerks
Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung – Rechtsfrage – Bewertung menschlichen Verhaltens – Sozialadäquanz – Verfahrensmangel – Untersuchungsmaxime – Übergehen eines Beweisantrags – Zeitpunkt der Stellung des Antrags
Nichtzulassungsbeschwerde – Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache – keine Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage bei einer Bestätigung der Entscheidung der Vorinstanz mit anderer rechtlicher Begründung – Darlegungserfordernisse bei einer Gesamtabwägung verschiedener Indizien durch das LSG
(Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren – gesetzliche Unfallversicherung – MdE-Feststellung – wesentliche Änderung gem § 48 Abs 1 SGB 10 iVm § 73 Abs 3 SGB 7 – Verfassungsmäßigkeit – Gleichheitssatz – Widerruf gem § 46 SGB 10)
Gesetzliche Unfallversicherung – Unfallversicherungsschutz – Auslandstätigkeit – Ausstrahlung – Auslandsunfallversicherung – etwaiger Beratungsfehler gegenüber dem Arbeitgeber – sozialrechtlicher Herstellungsanspruch – Legalzession – Prozessstandschaft – Verletzung bei Sturz – Montageleitung auf einer Baustelle in Kasachstan
(Gesetzliche Unfallversicherung – Neufestsetzung des JAV gem § 90 Abs 2 SGB 7 – Studentin – Arbeitsunfall – Maßgeblichkeit des Lebensalters – keine Voraussetzung: Verzögerung oder Nichtbeendigung der Ausbildung oder des Studiums – tarifliche Eingruppierung – Vergütungsgruppe IIa des BAT – Übergangsrecht)
Gesetzliche Unfallversicherung – Verletztenrente – Bewilligung nach einem niedrigeren Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit als dem in der Bewilligungsentscheidung über eine Verletztenrente als vorläufige Entschädigung zugrunde gelegten Grad – Aufhebung der Entscheidung über die vorläufige Entschädigung – Dreijahresfrist – Bekanntgabe – formelle Wirksamkeit – späterer Eintritt der materiell-rechtlichen Wirkungen der Aufhebung unerheblich
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch zivilprozessuale Entscheidung vor Ablauf einer Stellungnahmefrist – zudem Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Nichtzulassung der Revision (§ 511 Abs 4 S 1 ZPO) trotz Entscheidung einer ungeklärten Rechtsfrage entgegen der einhelligen obergerichtlichen Rspr – hier: Bearbeitungsentgelte für Verbraucherdarlehen als AGB